Bauantragsverfahren - Bestimmungen / Bauvorschriften |
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Bauordnungs- und Abstandflächenrechtlich sind speziell Garagen nach § 6 Abs. 11 BauO privilegiert und dürfen deshalb an die Nachbargrenze als Grenzbebauung aufgestellt werden. | ||||||
Eine Garage / Carport ist als priviligiert zu betrachten wenn sie bestimmte Kriterien nach den Bauvorschriften der jeweiligen Bundesländer erfüllt:
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Je nach Bundesland gilt der Abstand zur Nachbargrenze z.B. in Berlin mit 0,00 m direkt an die Grenze, z.B. in Brandenburg innerhalb von 0,00 bis 3,00 m als Grenzbebauung. | ||||||
Grenzbebauungen nach Landesbauordnungen. Zulässige Grenzabstände, Längen und Höhen für Garagen. |
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Sind die Voraussetzungen für den Bau einer sogenannten priviligierten Garage nicht gegeben muss ein Bauantragsverfahren zum Erhalt der Baugenehmigung eingeleitet werden. | ||||||
Die Anforderungen für die Erstellung des Bauantrages sind nach Bundesland unterschiedlich. | ||||||
Für die meisten Bundesländer benötigen Sie folgende Unterlagen:
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Weitere Unterlagen wie Prüfstatiker, Bodengutachten beizubringen liegen nach Erfordernissen und im Ermessen der Bauämtern der jeweiligen Länder und Gemeinden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Bestimmungen. | ||||||
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Architektenberatung, Planung und Serviceleistungen für Garagenbau. |
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Schnellere und preiswerte Baugenehmigung, da eine generelle Typenzulassung für die Bundesrepublik Deutschland vom Prüfamt für Baustatistik Nr. L96-007 vorliegt. Sie sparen Statikerkosten. | ||||||
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Formulare / Bescheinigungen | ||||||
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