Bauantragsverfahren - Bestimmungen / Bauvorschriften
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Bauordnungs- und Abstandflächenrechtlich sind speziell Garagen
nach § 6 Abs. 11 BauO privilegiert und dürfen deshalb an
die Nachbargrenze als Grenzbebauung aufgestellt werden. |
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Eine Garage / Carport ist als priviligiert zu betrachten wenn
sie bestimmte Kriterien nach den Bauvorschriften der jeweiligen
Bundesländer erfüllt:
- Einhaltung der Abstandsflächen / Grenzabstände / Baufluchtlinie
- Einhaltung der zulässigen Wandlänge (Längenaussenmaß)
an der Grenze
- Einhaltung der zulässigen Wandfläche / Wandhöhe
oder mittleren Wandhöhe
- nicht Überschreitung der zulässigen bebauten Grundfläche
(z.B. 30 qm oder 50 qm)
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Je nach Bundesland gilt der Abstand zur Nachbargrenze z.B. in Berlin
mit 0,00 m direkt an die Grenze, z.B. in Brandenburg innerhalb von
0,00 bis 3,00 m als Grenzbebauung. |
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Grenzbebauungen nach Landesbauordnungen.
Zulässige Grenzabstände, Längen und Höhen für
Garagen. |
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Sind die Voraussetzungen für den Bau einer sogenannten priviligierten
Garage nicht gegeben muss ein Bauantragsverfahren zum Erhalt der Baugenehmigung
eingeleitet werden. |
Die Anforderungen für die Erstellung des Bauantrages sind nach
Bundesland unterschiedlich. |
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Für die meisten Bundesländer benötigen Sie folgende
Unterlagen:
- Bauantragsformular mit Adresse der Baustelle
- Angaben mit Adresse zur Bauherrin / zum Bauherrn
- Angaben zum Grundstückseigentümer
- Baubeschreibung
- Bebauungsplan, wenn vorhanden
- Lageplan der Garage / Carport mit Angabe der Grenzabstände
- Gestaltung und Lage der Zufahrt
- Berechnung und Darstellung der Entwässerung
- Bauzeichnungen (Grundriss und Ansichten)
- Statik und Erklärungsblatt zur Statik (bei Fertiggaragen
Typenstatik)
- Erhebungsbogen und Erklärung des Objektplaners
- Eintragungsbescheid des Enrwurfsverfassers und des Tragwerkplaners
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Weitere Unterlagen wie Prüfstatiker, Bodengutachten beizubringen
liegen nach Erfordernissen und im Ermessen der Bauämtern der
jeweiligen Länder und Gemeinden. Wir übernehmen keine Gewährleistung
für Richtigkeit oder Aktualität der Bestimmungen. |
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Architektenberatung, Planung und Serviceleistungen für
Garagenbau.
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Schnellere und preiswerte Baugenehmigung, da eine generelle Typenzulassung
für die Bundesrepublik Deutschland vom Prüfamt für
Baustatistik Nr. L96-007 vorliegt. Sie sparen Statikerkosten. |
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Der 3IS Beratungsdienst – Schreiben Sie uns.
Unser Ingenieurbüro wird Sie gern beraten. Außerdem
stehen Ihnen 3IS Fachberater im Außendienst zu Hause zur
Verfügung. Der 3IS Entwurfsdienst sorgt für eine richtige
Einteilung und die beste Ausnutzung Ihres Grundstückes,
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Formulare / Bescheinigungen |
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