Bauantragsverfahren - Formulare |
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z.B. Genehmigungsfreistellung Im Genehmigungsfreistellungsverfahren können bestimmte Bauvorhaben ohne eine Baugenehmigung errichtet werden. Unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren fallen die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung aller baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die o.g. Bauvorhaben genehmigungsfrei: 1.) Wenn sie im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB) oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§§ 12, 30 Abs. 2 BauGB) liegen. 2.) Wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplanes und etwaigen örtlichen Bauvorschriften nicht widersprechen, also ohne Ausnahmen und Befreiungen zulässig sind. 3,) Wenn die Erschließung gesichert ist. 4.) Wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats
nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen erklärt, dass das
vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. |
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Beispiele amtlicher Formulare | ||||||||||||
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Die Formulare können für jedes Bundesland und Bauaufsichtsbehörde kostenlos runtergeladen werden. | ||||||||||||
Lageplan / Gebäudegrundriss | ||||||||||||
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